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Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästehaus

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen von Gästehaus Villa Hochdörffer (im folgenden Hotel genannt):

I. Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags

1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die schriftliche/ E-Mail Bestätigung einer Buchung seitens des Hotels.

2. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden durch Abbestellung gekündigt, so muss das Hotel seine Zustimmung hierzu erteilen.

3. Wird die Vertragsauflösung vom Hotel nicht akzeptiert, wird sich das Hotel bemühen, das/die Zimmer weiterzuvermieten. Ist dem Hotel dies nicht möglich, wird die Zahlung des vereinbarten Preises für Logis/Frühstück für den vertraglichen Zeitraum fällig. Wenn nichts andere vereinbart (nur schriftlich) gelten folgende Stornierungsbedingungen:

bis 31 Tage vor Anreise: kostenfrei

30 bis 21 Tage vor Anreise: 40% des vereinbarten Preises

(nur Logis ohne Frühstück)

20 bis 8 Tage vor Anreise: 60% des vereinbarten Preises

(nur Logis ohne Frühstück)

ab dem 7. Tag vor Anreise: 80% des vereinbarten Preises

(nur Logis ohne Frühstück)

ab 24 Stunden vor Anreise oder ohne Stornierung wird der volle vereinbarte Preis fällig 

(nur Logis ohne Frühstück)

Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer. Dem Kunden wird natürlich eingeräumt, dem Hotel nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer war oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

4. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

Beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

II. Anreise und Abreise

1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht. 

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei.  Bei garantierten Buchungen über HRS bis 20:00 Uhr. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben. Anreisen nach 20:00 Uhr sind vorab abzusprechen. Hier berechnen wir für jede angefangene Stunde der Spätanreise 10,00 €.

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11.00 Uhr, kann das Hotel bei einer zur Verfügungsstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.

4. Für eine verspätete Abreise ohne vorherige Mitteilung werden pro angefangener Stunde zusätzlich je 10 € berechnet. 

III. Preiserhöhungen, Zahlung, Erfüllungsort

1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

2. Das Hotel ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung bei Anreise zu verlangen. Im Normalfall wird das Zimmer jedoch bei Abreise berechnet und ist sofort bar oder per EC/ Visa/ Mastercard zu bezahlen.

3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. 

4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. 

5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.

IV. Fremdleistungen

Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Kutschenfahrten, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.

V. Haftung / Verjährung

1. Das Hotel haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Hotel als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden. 

2. Reserviert der Kunde nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder Räumlichkeiten erheben.

VI. Schlussbestimmungen

1. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz des Hotels zuständigen Gerichts vereinbart.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontoverbindung: 

Villa Hochdörffer
VR Bank Südwestpfalz eG Pirmasens – Zweibrücken
IBAN: DE66 5426 1700 0005 0591 27
BIC: GENODE61ROA

Villa Hochdörffer
Gästehaus
Hans Martin Hochdörffer

Stand: 01.02.2020

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